PLUSGRAD° Saunakonzept

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PLUSGRAD° Saunakonzept GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PLUSGRAD° Saunakonzept GmbH („PLUSGRAD°“) und ihren Kunden.

PLUSGRAD° bietet insbesondere Beratung, Planung, Herstellung, Lieferung und Montage individueller Saunaanlagen sowie die Lieferung von Saunaöfen, Steuerungen, Infrarottechnik, Zubehör und Ersatzteilen an.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Unternehmer gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PLUSGRAD° diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsarten

PLUSGRAD° erbringt je nach vereinbartem Leistungsumfang Werkleistungen, Werklieferleistungen, Kaufleistungen und ergänzende Dienstleistungen.

Bei individuell geplanten, gefertigten und montierten Saunaanlagen liegt der Schwerpunkt regelmäßig auf der Herstellung eines individuellen Werks. Dies gilt insbesondere für Innensaunen, Gartensaunen, Infrarotsaunen und Kombinationslösungen.

Bei der reinen Lieferung von Standardware, Technik, Zubehör oder Ersatzteilen gelten ergänzend die kaufrechtlichen Vorschriften.

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie die darin genannten Anlagen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und Ausstattungsdetails.

3. Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website, in Prospekten, Katalogen oder sozialen Medien sind unverbindlich.

Angebote von PLUSGRAD° sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Der Kunde kann ein Angebot schriftlich, in Textform, mündlich oder durch sonstiges eindeutiges Verhalten annehmen beziehungsweise PLUSGRAD° beauftragen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn PLUSGRAD° dem Kunden nach dessen Beauftragung eine Auftragsbestätigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, übermittelt. Eine Unterschrift des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Abweichungen, Unrichtigkeiten oder Änderungswünsche sind PLUSGRAD° spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung in Textform mitzuteilen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Auftragsbestätigung als maßgebliche Dokumentation des vereinbarten Leistungsumfangs. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Bei individuell geplanten und gefertigten Saunaanlagen gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:

  • 25 % Anzahlung bei Auftragserteilung, zahlbar innerhalb von 5 Tagen,
  • 25 % weitere Anzahlung nach dem Aufmaß vor Ort, zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung,
  • der verbleibende Rechnungsendbetrag wird mit dokumentierter Lieferung fällig und ist innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zahlbar.

Die Anzahlungen werden vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet.

Bei reinen Lieferungen von Standardware, Technik, Zubehör oder Ersatzteilen ist der Rechnungsbetrag sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Teillieferungen oder Teilleistungen ist PLUSGRAD° berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist PLUSGRAD° berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten. Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist aus, ist PLUSGRAD° zum Rücktritt oder zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen, Aufwendungen, Planungen, Aufmaß, Materialbestellungen und Sonderanfertigungen können abgerechnet werden.

5. Aufmaß, Planung und Änderungen

Die Angebotserstellung und Auftragsbestätigung erfolgen zunächst auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Maße, Pläne, Fotos, baulichen Angaben sowie der bis dahin erfolgten Abstimmungen.

Soweit für die Ausführung ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist, erfolgt dieses nach Auftragserteilung zu einem geeigneten Zeitpunkt. Bei Neubauten, Umbauten oder noch nicht vollständig fertiggestellten Räumen kann das Aufmaß erst erfolgen, wenn der jeweilige Aufstellort ausreichend fertiggestellt und aufmaßfähig ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Aufstellort zum vereinbarten Aufmaßtermin frei zugänglich und aufmaßfähig ist.

Das Aufmaß dient der Überprüfung und Konkretisierung der Planung vor der endgültigen Ausführung. Geringfügige, technisch oder baulich bedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.

Ergeben sich beim Aufmaß wesentliche Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Angaben, insbesondere bei Maßen, baulichen Gegebenheiten, Anschlusssituationen, Zugänglichkeit oder technischen Anforderungen, ist PLUSGRAD° berechtigt, Planung, Ausführung, Preis und Termine entsprechend anzupassen.

Änderungen, die nach Auftragserteilung, nach Aufmaß oder nach Produktionsfreigabe vom Kunden gewünscht werden, können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.

Änderungen werden nur verbindlich, wenn PLUSGRAD° diese in Textform bestätigt.

6. Lieferung, Leistungszeiten und Verzögerungen

Liefer-, Produktions- und Montagtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Termine setzen voraus, dass der Kunde rechtzeitig mitwirkt, fällige Zahlungen leistet und bauseitige Voraussetzungen erfüllt sind.

Verzögerungen, die PLUSGRAD° nicht zu vertreten hat, verlängern die Liefer- und Leistungszeiten angemessen. Dazu zählen insbesondere Materialengpässe, Lieferantenverzug, Betriebsstörungen, Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Witterungseinflüsse, fehlende bauseitige Vorleistungen, verspätete Zahlungen oder verspätete Freigaben des Kunden.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Verzögert sich Lieferung, Montage oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann PLUSGRAD° entstehende Mehrkosten gesondert berechnen.

7. Versand, Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung wird durch Lieferschein dokumentiert. Der Erhalt der Lieferung kann durch Unterschrift des Kunden, einer empfangsberechtigten Person, eines Mitarbeiters, einer vor Ort anwesenden Kontaktperson, durch Speditionsnachweis, Abliefernachweis, Fotodokumentation oder sonstige geeignete Nachweise dokumentiert werden.

Ist zum Lieferzeitpunkt keine empfangsberechtigte Person anwesend und wurde die Lieferung zuvor angekündigt oder abgestimmt, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn PLUSGRAD° die Ware am vereinbarten Lieferort bereitstellt und die Bereitstellung angemessen dokumentiert.

Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

Bei Versendung an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister über. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr grundsätzlich mit Fertigstellung der Montage auf den Kunden über.

Verzögert sich Übergabe, Lieferung, Montage oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem PLUSGRAD° leistungsbereit war.

Offensichtliche Schäden, Fehlmengen oder Abweichungen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Gewährleistungsrechte von Verbrauchern, bleiben unberührt.

Die Fälligkeit des Rechnungsendbetrags wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass der Kunde oder eine empfangsberechtigte Person zum Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist oder die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt persönlich prüft.

8. Mitwirkungspflichten und bauseitige Leistungen

Der Kunde stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für Planung, Lieferung und Montage rechtzeitig erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • freier Zugang zum Montageort,
  • geeignete Zufahrt und Transportwege,
  • geräumter und vorbereiteter Aufstellort,
  • tragfähiger, ebener und geeigneter Untergrund,
  • erforderliche Genehmigungen,
  • rechtzeitig abgeschlossene bauseitige Vorleistungen,
  • bereitgestellte Versorgungsleitungen,
  • Elektroanschlüsse durch einen geeigneten Fachbetrieb.

Bauseitige Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von PLUSGRAD°, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt sind.

Hierzu zählen insbesondere Elektroarbeiten, Anschlussarbeiten, Fundamentarbeiten, Erdarbeiten, Sanitärarbeiten, Fliesenarbeiten, Trockenbauarbeiten, Abdichtungen, Entwässerung, Wand- und Deckendurchbrüche sowie nachträgliche Verkleidungs- oder Anschlussarbeiten.

Der elektrische Anschluss von Saunaofen, Steuerung, Beleuchtung, Infrarottechnik oder sonstiger Technik erfolgt ausschließlich bauseits durch einen autorisierten Elektrofachbetrieb, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

PLUSGRAD° haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Funktionsstörungen, die durch fehlerhafte, ungeeignete oder verspätete bauseitige Leistungen entstehen.

9. Montage

Die Montage erfolgt zum vereinbarten Termin, sofern die bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montage ohne Behinderung durchgeführt werden kann.

Zusätzlicher Aufwand durch erschwerte Zugänglichkeit, Wartezeiten, fehlende Vorbereitung, ungeeignete Anschlüsse, kurzfristige Terminverschiebungen oder nicht mitgeteilte bauliche Besonderheiten wird gesondert berechnet.

Kann die Montage aus Gründen des Kunden nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, darf PLUSGRAD° entstandene Kosten und einen erneuten Montagetermin gesondert berechnen.

10. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Werkleistung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die Abnahme kann ausdrücklich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Die Abnahme gilt insbesondere als erfolgt, wenn der Kunde die Saunaanlage nutzt, den Rechnungsendbetrag zahlt oder die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn PLUSGRAD° den Kunden zusammen mit der Fertigstellungsanzeige in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

Ist eine vollständige Funktionsprüfung bei Übergabe nicht möglich, weil bauseitige Leistungen, insbesondere der elektrische Anschluss, noch fehlen, steht dies der Abnahme der von PLUSGRAD° erbrachten Leistungen nicht entgegen.

Nachträgliche Inbetriebnahmen, Einweisungen oder Serviceleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Bauteile und Anlagenkomponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von PLUSGRAD°.

Bei Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

12. Materialeigenschaften und Naturprodukte

Holz ist ein Naturprodukt. Materialtypische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

Dies gilt insbesondere für Farb- und Strukturabweichungen, Maserungen, Astbilder, Harzaustritte, leichte Rissbildungen, Quellen und Schwinden sowie Veränderungen durch Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Auch Naturstein, Furniere, Beschichtungen und dekorative Materialien können farb-, struktur- und chargenbedingte Unterschiede aufweisen.

Muster und Abbildungen dienen der Orientierung. Eine vollständige Gleichheit mit dem später verbauten Material wird nicht geschuldet.

13. Gartensaunen und Außenanlagen

Bei Saunaanlagen im Außenbereich ist der Kunde für geeignete bauliche Voraussetzungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Dazu zählen insbesondere tragfähiges Fundament, geeignete Entwässerung, Schutz vor Staunässe, ausreichende Hinterlüftung, Pflege der Außenhülle sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

PLUSGRAD° haftet nicht für Schäden durch ungeeignete Fundamente, Setzungen, Staunässe, mangelhafte Entwässerung, unzureichende Pflege, nachträgliche bauliche Veränderungen, fehlende Genehmigungen oder Witterungseinflüsse außerhalb des üblichen Gebrauchsrisikos.

14. Technische Komponenten

Saunaöfen, Steuerungen, Beleuchtung, Infrarottechnik und sonstige technische Komponenten sind gemäß Herstellerangaben und geltenden Sicherheitsvorschriften zu betreiben.

PLUSGRAD° haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen durch fehlerhafte Elektroinstallation, unzureichende Absicherung, falsche Anschlusswerte, unzulässige Eingriffe oder bauseitige Anschlussfehler.

15. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit gemäß Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Zeichnungen und schriftlich bestätigten Spezifikationen.

Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Abweichungen auf fehlerhafte Angaben des Kunden, ungeeignete bauseitige Voraussetzungen, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

PLUSGRAD° ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung, Montage oder Abnahme in Textform anzuzeigen. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig.

16. Pflege, Wartung und Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, die Saunaanlage sachgemäß zu nutzen, zu pflegen und zu warten.

Bedienungs-, Pflege-, Lüftungs- und Wartungshinweise sind zu beachten.

Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege, fehlende Lüftung, falsche Reinigung, eigenmächtige Veränderungen oder nicht fachgerechte Eingriffe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

17. Haftung

PLUSGRAD° haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PLUSGRAD° nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von PLUSGRAD°.

18. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell geplante und gefertigte Saunaanlagen, Sonderanfertigungen, Maßanfertigungen, Sondermaße, Sonderausstattungen und projektbezogene Anfertigungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Soweit dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, insbesondere bei nicht individuell angefertigter Standardware, Technik, Zubehör oder Ersatzteilen, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Hinweis: Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nur, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt wurden und getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher PLUSGRAD° mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über den Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:

PLUSGRAD° Saunakonzept GmbH
Eichenweg 6
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04486 939686
E-Mail: mail@plusgrad-saunakonzept.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat PLUSGRAD° alle Zahlungen, die PLUSGRAD° vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei PLUSGRAD° eingegangen ist.

Dies gilt nicht für zusätzliche Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von PLUSGRAD° angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat.

Für die Rückzahlung verwendet PLUSGRAD° dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Verbraucher werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

PLUSGRAD° kann die Rückzahlung verweigern, bis PLUSGRAD° die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er PLUSGRAD° über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an PLUSGRAD° zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn der Vertrag widerrufen werden soll, kann dieses Formular verwendet werden. Die Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.

An:

PLUSGRAD° Saunakonzept GmbH
Eichenweg 6
26160 Bad Zwischenahn
E-Mail: mail@plusgrad-saunakonzept.de

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am / erhalten am:

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Datum:

Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:

19. Datenschutz

PLUSGRAD° verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von PLUSGRAD°.

21. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.